Scheidung einreichen
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Wie funktioniert eine Scheidung?

Eine Trennung und eine darauf folgende Scheidung verlangt den Beteiligten oft einiges ab. Sei es in emotionaler, organisatorischer oder in finanzieller Hinsicht. Viele Paare, die sich getrennt haben und scheiden lassen möchten, hab jedoch keine genaue Vorstellung davon, wie eine Scheidung eigentlich abläuft.

Das Scheitern der Ehe als Ausgangspunkt

Gemäß § 1565 Abs. 1 BGB kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Ein Scheitern der Ehe wird dann angenommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und davon ausgegangen werden muss, dass diese auch nicht wieder hergestellt wird. Um sicherzugehen, dass die eheliche Gemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht, müssen die Ehegatten in der Regel das sogenannte Trennungsjahr absolvieren. Dieses kann grundsätzlich auch in der bisherigen gemeinsamen Wohnung geschehen. Allerdings dürfen die Ehegatten keine Versorgungsleistungen mehr füreinander übernehmen und nicht mehr gemeinsam leben. Das bedeutet, dass die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad geregelt werden sollte.

Scheidung einreichen

Strittige oder einvernehmliche Scheidung

Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und wünscht sich nur einer der Ehepartner die endgültige Trennung, dann spricht man von einer strittigen Scheidung. Hat nur einer der Ehepartner dem Antrag auf Scheidung zugestimmt bzw. diesen durch seinen Anwalt eingereicht, dann kann die Ehe dennoch geschieden werden. Entweder dadurch, dass der Scheidungswillige einen glaubhaften Nachweis über das Trennungsjahr erbringen kann und der Richter von dieser Einschätzung derart überzeugt ist, dass er die Ehe scheidet oder alternativ spätestens nach dem Ablauf von drei Jahren. Denn nach dieser langen Trennungszeit kann ein Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet werden.
Einfacher gestaltet sich da der Fall einer einvernehmlichen Scheidung, bei welcher einer der Ehegatten durch seinen Anwalt die Scheidung einreichen lässt und der andere Ehepartner dem Antrag auf Scheidung zustimmt.
Das Abwarten des Trennungsjahres ist nur in besonderen Ausnahmefällen, beim Vorliegen einer sogenannten unzumutbaren Härte, obsolet.

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres kann der Anwalt einer der Ehegatten den Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht einreichen. Dem Scheidungsantrag sollten bereits alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden, um den Ablauf des Scheidungsverfahrens zu beschleunigen. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung muss sich zumindest einer der Ehegatten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, denn bei einer Scheidung herrscht der sogenannte Anwaltszwang.
Wurden die vom Gericht erhobenen Gebühren vom Antragssteller bezahlt, geht der Scheidungsantrag auch dem anderen Ehegatten zu. Stimmt dieser dem Antrag auf Scheidung zu, wird ein Termin für eine mündliche Verhandlung durch das Gericht festgelegt. Idealerweise endet dieser mündliche Termin vor dem Scheidungsrichter mit der Scheidung der Ehe.  Weitere Informationen zur Scheidung finden Sie hier: https://www.scheidung-online.de/scheidungsverfahren/trennung/scheidungsantrag-ab-wann

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